* Hausmeisterservice Jens Miles * Lüdersstraße 2 * 76275 Ettlingen * Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Inhalt des Vertrages / Allgemeines: Alle Dienstleistungen, gemäß dem gültigen Leistungsangebot von Hausmeisterservice Jens Miles (nachfolgend Auftragnehmer genannt), werden ausschließlich auf der Basis der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geleistet. Der Inhalt der AGBs kann durch den Auftragnehmer jederzeit angepasst oder geändert werden. In diesem Fall werden vertragliche Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die geänderten AGB informiert. Legt der Auftraggeber nicht innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der geänderten AGB schriftlich Widerspruch beim Auftragnehmer ein, so gilt dieses Verhalten als Zustimmung zu den geänderten AGB. Die Gültigkeit der AGB des Auftragnehmers erkennt der Auftraggeber durch seine Unterschrift im Dienstleistungsvertrag oder Einzelauftrag (nachfolgend Dienstleistung genannt) an, wobei Abweichungen von den AGB nur schriftlich dort festgehalten werden. 2. Angebote / Kostenvoranschläge: Die Angebote vom Auftragnehmer sind stets freibleibend, immer kostenlos und 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Als Preisbasis gilt das zum Abschluss der Dienstleistung gültige Angebot. 3. Vergütung / Zahlungsziel: Die Rechnungstellung erfolgt bei Dienstleistungsverträgen 4-wöchig unmittelbar nach Auftragsausführung, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die Rechnung ist jeweils nach Erhalt mit einer Frist von 7 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Einzelaufträgen von nicht vertraglichen Auftraggebern erfolgt die Zahlung sofort nach Abnahme. 4. Kündigung des Dienstleistungsvertrages: Der Dienstleistungsvertrag ist für Auftragnehmer und Auftraggeber mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich eingehend kündbar. 5. Transfer von Rechte und Pflichten: Die aus den vorliegenden AGBs und dem Dienstleistungsvertrag resultierenden Rechte und Pflichten werden von beiden Vertragspartnern auf eventuelle Rechtsnachfolger übertragen. 6. Bereitstellungspflichten des Auftraggebers: Sind für die Leistungsausführung warmes/kaltes Wasser und/oder Strom notwendig, stellt der Auftraggeber kostenfrei im erforderlichen Umfang diese dem Auftragnehmer zur Verfügung. Müssen Materialien, Werkstoffe und/oder Arbeitsmittel aus dem Eigentum des Auftraggebers für den Auftragnehmer deponiert werden, so stellt der Auftraggeber einen abschließbaren, geeigneten und sicheren Raum kostenfrei zur Verfügung. Ist für die Leistungsausführung der Zutritt zum Objekt notwendig, muss dieser durch den Auftraggeber gewährleistet werden. Wird ein Schlüssel vom Auftraggeber an den Auftragnehmer übergeben, so hat der Auftragnehmer diesen sorgfältig und verantwortungsvoll aufzubewahren und den Besitz zu quittieren. Wenn sich der Auftraggeber verpflichtet hat, entsprechende Werkzeuge und Mittel zur vereinbarten Leistungsausführung dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen, müssen diese für die beauftragten Arbeitskräfte des Auftragnehmers zugänglich und in einem ordentlichen und betriebssicheren Zustand sein. 7. Einweisung des Auftragnehmers: Vor Beginn der Dienstleistung durch den Auftragnehmer, ist der Auftraggeber verpflichtet die mit der Ausführung beauftragten Mitarbeiter des Auftragnehmers in die zu betreuenden Objekte und deren technischen Einrichtungen zu unterweisen, sofern dies für die sichere und ordnungsgemäße Ausübung der Leistungen notwendig ist. Die Einweisung ist vom Auftraggeber oder von einer von ihm autorisierten Person vorzunehmen. Bei der Einweisung müssen ausdrücklich mögliche Gefahren, die bei der Leistungsausführung auftreten können, genannt werden. Erfolgt keine oder nur eine mangelhafte Einweisung in das zu betreuende Objekt, ist der Auftraggeber im vollen Umfang für auftretende Schäden am Objekt und den von uns eingesetzten Maschinen haftbar. 8. Arbeitsleistung des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer verpflichtet sich die vereinbarten Leistungen ordentlich, gewissenhaft, zeitnah und zuverlässig durchzuführen. Wird die Ausübung der Leistungen durch Erschwernisse behindert, welche z.B. der Auftraggeber oder höhere Gewalt zu verantworten haben, ist der Auftragnehmer berechtigt die Ausführung der Leistungen erst zu einem späteren Zeitpunkt, nach Beseitigung der Erschwernisse auszuführen. Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte, er verpflichtet sich für die Dienstleistung detailliert beschriebenen Leistungen zuverlässiges Personal einzusetzen. Ebenso stellt er sicher, dass die bei dem im Vertrag genannten Objekt eingesetzten Arbeitskräfte im Besitz gültiger Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnisse sind, und sonstige Melde- und Nachweispflichten erfüllt sind. Personen, die der Auftragnehmer nicht mit der Ausführung der Dienstleistung betraut hat, dürfen nicht mit in das Gebäude genommen werden. 9. Mängel und Schäden: Werden dem Auftragnehmer im Rahmen der Leistung ,,Hausmeisterservice’’ am betreuten Objekt Mängel oder andere Schäden bekannt, meldet der ausführende Mitarbeiter diese unverzüglich dem Auftraggeber. Der Mitarbeiter macht ggf. Vorschläge zur Lösung des Problems, führt aber keine Leistungen und keine Beauftragung von Drittunternehmen ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers durch. Die Dienstleistung des Auftragnehmers gilt bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich begründete Einwände erhebt. Dafür müssen detaillierte Angaben über den Mangel dargelegt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu diese Mängel bei der nächsten Leistungsausführung abzustellen. Reklamationen sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Durchführung der Leistung mündlich oder formlos schriftlich mitzuteilen. Dies garantiert eine zeitnahe objektive Feststellung der Beanstandung. Der Auftragnehmer ist bei einer berechtigten Beanstandung zur Mangelbeseitigung verpflichtet. Eine Rechnungskürzung seitens des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn der anerkannte Mangel nicht rechtzeitig und zur Zufriedenheit des Auftraggebers beseitigt wurde. 10. Haftung: Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die für auftretende Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden bis zu einer Höhe von 3 Mio. € haftet, welche durch ihn oder seine Mitarbeiter in Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verursacht werden, der Auftraggeber erhält ein Kopie der Police ausgehändigt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Schäden die bei der Ausübung der Dienstleistung beschriebenen Tätigkeit entstehen, unmittelbar beim Auftraggeber zu melden. Schäden die der Auftragnehmer selbst nicht bemerkt, sind ihm unverzüglich nach der Entdeckung zu melden, ansonsten entfällt die Haftung. Der Auftragnehmer haftet bei Schlüsselverlust nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Schlüsselverlust setzt eine Regulierung durch den Versicherer voraus, dass zum Schadenszeitpunkt eine vollständige Schließanlage vorliegt, welche noch einen Zeitwert hat und einen Schließplan sowie ein korrekt geführtes Schlüsselbuch vorhanden sind. Wird die Dienstleistung aus dem Vertragsgegenstand seitens des Auftragnehmers ausgesetzt, da der Auftraggeber seiner Pflichten unter Punkt 6 nicht nachgekommen ist, und/oder ein Zahlungsverzug vorliegt, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die durch die Aussetzung entstanden sind, ebenso übernimmt er auch keine etwaigen Verluste wie Verdienstausfall. 11. Haftungsausschluss: Für Mängel und Schäden, die daraus zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber relevante Informationen für die Ausübung der vertragsgegenschändlichen Leistung nicht an den Auftragnehmer weitergeleitet hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Ebenso für Schäden, welche durch nicht ordnungsgemäße Werkzeuge zur Leistungsausführung entstanden sind, sofern diese vom Auftraggeber gestellt wurden. Für Schäden an Personen und Sachwerten aufgrund zeitlicher Verzögerung bei einer Winterdienstleistung, welche aufgrund von erhöhten Niederschlagsmengen entstanden sind, wird nicht vom Auftragnehmer gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet für Schäden an durch Schnee bedeckte Gegenstände, die nicht ersichtlich sind und grober Vorsatz und Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden kann. Für Schäden an der Flora übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern diese fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Personen- und Sachschäden, die entstehen durch gereinigte, nasse oder behandelte Gehflächen in Treppenbereichen, Fluren, Abgängen oder Gehwegen entstehen wird vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich potentielle Gefahrenquellen durch geeignete Hinweisschilder zu markieren. 12. Abwerbungsverbot: Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder unmittelbar noch mittelbar Arbeitskräfte vom Auftragnehmer abzuwerben. 13. Schweigepflicht und Datenschutz: Der Auftragnehmer und deren Mitarbeiter verpflichten sich, über alle persönlichen Informationen und Verhältnisse absolutes Stillschweigen zu bewahren und die Diskretion zu wahren. Für die Erfüllung der Dienstleistung müssen persönliche Daten erhoben und gespeichert werden, soweit sie notwendig sind. Es kann erforderlich sein, dass Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden müssen. Der Auftragnehmer sichert die vertrauliche Behandlung der erhobenen Daten zu und verpflichtet diese etwaige Dritte zur Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. 14. Schlußbestimmung: Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrere Bestimmungen dieses AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. An der Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung juristisch und ökonomisch am nächsten kommt. 15. Gerichtsstand: Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers. Das zuständige Amtsgericht ist Ettlingen. AGB Hausmeisterservice Jens Miles, gültig ab 01/2021